Gewerbe, Industrie und Klimakälte
Für die Berechnung des Förderbeitrags sind einige wenige
Angaben nötig.
Bitte beachten Sie, dass der ermittelte Förderbeitrag nicht
verbindlich ist und daraus keine Förderzusage abgeleitet werden kann.
Der definitive Förderbeitrag wird nach der positiven Prüfung des vollständig eingereichten Gesuchsdossiers ermittelt und bildet Bestandteil des Vertragsangebotes der Stiftung KliK.
Falls das von Ihnen gewünschte Kältemittel nicht zur Auswahl angezeigt wird, so kontaktieren Sie uns über kaelteanlagen@klik.ch.
Beitragssätze Industrie, Gewerbe, Klimakälte
Beiträge für den vorzeitigen Ersatz von HFKW Anlagen
Die Förderbeiträge der Stiftung bemessen sich an der Klimaschutz-Wirkung des vorzeitigen Anlagenersatzes. Bei Anlagen über der Leistungsgrenze berechnet sich der Beitrag anhand der Füllmenge des Kältemittels in der ersetzten Anlage und den entsprechenden Beitragssätzen.
Die Stiftung behält sich vor, die Beitragssätze zu ändern. Es gilt der zum Zeitpunkt der Gesuchstellung geltende Beitragssatz.
Die Beitragssätze basieren auf folgenden Grundlagen:
Kältemittelverluste: Je nach Anlagentyp entweicht jährlich ein unterschiedlich grosser Anteil des Kältemittels in die Atmosphäre (diffuser Verlust oder Lecks). Dieser Anteil kann bis zu 20% pro Jahr betragen.
Treibhausgaspotential des ersetzten Kältemittels. Besonders schädlich sind z.B. die Kältemittel R404A oder R507A, etwas weniger klimawirksam z.B. R407C oder R134a. (s. „Übersicht über die wichtigsten Kältemittel“ des Bundesamts für Umwelt BAFU)
Neben den Förderbeiträgen für die Modernisierung kann eine Reduktion der Stromkosten eingerechnet werden.
Benutzen sie den Beitragsrechner, um den Förderbeitrag für Ihre Ersatzanlage zu berechnen.